Baden-Württemberg führt unabhängig von der Alarmstufe 3 G für Heilmittelpraxen ein.
Gültig ist dies ab Montag, den 20.12.21.
Das bedeutet, dass auch bei Verordnungen durch Arzt, HP, sHP oder therapeutischer Feststellung ein Geimpft- Genesenen oder Testnachweis erbracht werden muss.