Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiterenvergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben.
Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.
Das bedeutet, dass Sie als Patient oder Besucher weiterhin eine FFP2 Maske tragen müssen!